Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Website-Betreiber ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Inhalte insbesondere für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen.
Wer ist konkret betroffen?
- Unternehmen und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen direkt Verbrauchern (B2C) anbieten.
Wer kann betroffen sein?
- Ärzte, Anwälte und andere Freiberufler, wenn sie Online-Dienste wie Terminvereinbarungen, Online-Formulare oder Webshops betreiben. Hier ist ggfls. eine individuelle Prüfung notwendig.
Welche Ausnahmen gibt es?
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) können von der Pflicht zur barrierefreien Gestaltung digitaler Dienstleistungen ausgenommen sein. Achtung: Sobald Online-Dienste angeboten werden (z. B. Online-Terminbuchung), greift das BFSG wahrscheinlich.
- Wenn die Umsetzung eine nachweislich unverhältnismäßige Belastung bedeutet, können individuelle Ausnahmen beantragt werden.
Welche Anforderungen an die Barrierefreiheit?
- Orientierung an den WCAG 2.1 AA-Richtlinien (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust).
- Pflicht zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Einrichtung einer Feedback-Möglichkeit zur Meldung von Barrieren.
Welche Fristen?
- Pflicht zur Umsetzung: 28. Juni 2025.
- Übergangsfristen gelten nur eingeschränkt für bereits bestehende Produkte oder technische Systeme, nicht aber generell für Websites.
Welche Strafen bei Nichteinhaltung?
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Verstoß.
- Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
- Mögliche Untersagung des Online-Angebots durch Behörden.
Welche Empfehlungen für die Praxis?
- Sichere die Tastaturbedienbarkeit.
- Gute Lesbarkeit und ausreichende Kontraste.
- Verwende aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.
- Gestalte Inhalte klar und logisch strukturiert (Überschriften, Listen, verständliche Formulare).
- Biete bei Videos und Audioinhalten Untertitel oder Transkripte.
- Nutze möglichst barrierefreie Drittanbieter-Tools und dokumentiere etwaige Einschränkungen transparent.
- Führe regelmäßige Barrierefreiheits-Tests durch.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zum BFSG kurz beantwortet
Wen betrifft das BFSG konkret?
Betroffen sind Anbieter, die digitale Produkte oder Dienstleistungen direkt Verbrauchern (B2C) online anbieten – insbesondere Online-Shops, aber es können auch Dienstleister, Ärzte und Anwälte mit Terminvereinbarungen oder Mandatsanfragen sein.
Sind kleine Praxen oder Kanzleien betroffen?
Grundsätzlich gilt für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) eine Ausnahmeregelung bei reinen Informationsangeboten. Sobald jedoch interaktive Dienste wie z. B. eine Online-Terminbuchung oder ein Online-Formular angeboten werden, greift das BFSG höchstwahrscheinlich trotzdem. Meist muss das im Einzelfall geprüft werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites?
Barrierefreie Websites erfüllen die WCAG 2.1 AA-Richtlinien. Das bedeutet z.B., dass die Seite per Tastatur navigierbar ist, Alternativtexte enthält, für Screenreader optimiert ist und Inhalte visuell klar und kontrastreich dargestellt werden.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen sowie die mögliche behördliche Untersagung des Angebots.
Muss ich sofort handeln oder kann ich noch warten?
Die Umsetzungspflicht gilt verbindlich ab dem 28. Juni 2025. Aufgrund der Komplexität und des notwendigen Vorlaufs empfiehlt es sich dringend, bereits jetzt aktiv zu werden.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Die Kosten hängen vom Umfang der Anpassungen ab. Oft genügen gezielte Anpassungen vorhandener Seiten. Frühzeitige Beratung und Planung verhindern unnötige Zusatzkosten.
Reicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit allein aus?
Nein. Die Erklärung dokumentiert den Status der Barrierefreiheit, ersetzt aber nicht die Pflicht, die Standards auch tatsächlich einzuhalten oder transparent und nachvollziehbar über geplante Verbesserungen zu informieren.
Drohen Abmahnungen durch Wettbewerber?
Ja, Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße kostenpflichtig abmahnen, was zu erheblichen zusätzlichen Kosten und Ärger führen kann.
Müssen bestehende Online-Shops barrierefrei werden?
Ja, Online-Shops (B2C) sind ausdrücklich betroffen, da sie Verbraucherverträge abschließen. Der gesamte Bestellprozess von Produktauswahl bis Zahlung muss barrierefrei gestaltet werden.
Wie gehe ich bei Drittanbieter-Tools (Plugins, Module, externe Dienste) vor?
Bevorzuge barrierefreie Drittanbieter-Tools. Wenn dies nicht möglich ist, fordern Sie beim Drittanbieter ausdrücklich eine barrierefreie Bereitstellung des Tools an, dokumentieren Sie Einschränkungen transparent und bieten Sie Alternativen oder ergänzende Lösungen an.
Wie wirkt sich eine barrierefreie Website auf das Google-Ranking aus?
Google bewertet barrierefreie Websites grundsätzlich positiv, da viele Aspekte der Barrierefreiheit (z.B. klare Struktur, mobile Optimierung, schnelle Ladezeiten und gute Nutzbarkeit) Teil der SEO-Best Practices sind. Barrierefreie Websites können daher indirekt ihr Ranking verbessern, indem sie Nutzersignale wie Aufenthaltsdauer und geringe Absprungraten positiv beeinflussen.
Wie weise ich die Barrierefreiheit meiner Website nach?
Dies erfolgt durch eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website, in der Sie erklären, welche Maßnahmen getroffen wurden und ggf. transparent dokumentiert wird, welche Teile noch nicht barrierefrei sind.
Wie kontrolliere ich meine Website auf Barrierefreiheit?
Nutzen Sie Tools wie WAVE, Google Lighthouse und ergänzende manuelle Tests mit Screenreadern. Für umfassende Sicherheit empfiehlt sich ein Barrierefreiheits-Audit durch spezialisierte Agenturen. Das können wir auch für Sie machen. Fragen Sie gerne unverbindlich bei uns an.
Wer kann mich bei der Umsetzung unterstützen?
Wir helfen Ihnen bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung. Entscheiden Sie sich frühzeitig, um unnötigen Aufwand und Kosten zu vermeiden.
Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Barrierefreiheit Ihrer Website? Kontaktiere Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!
Wir checken Ihre Website, ob diese barrierefrei gem. BFSG ist.
- Kostenfreie und unverbindliche Überprüfung, ob Ihre Website von der Pflicht zur Barrierefreiheit gem. BFSG betroffen ist.
- Wird eine juristische Prüfung empfohlen, beauftragen wir auf Wunsch für Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Internetrecht zu einem günstigen Pauschalpreis. Oder Sie kümmern sich selbst um eine juristische Überprüfung.
- Möchten oder müssen Sie Ihre Website / Online-Shop auf Barrierefreiheit gem. BFSG umstellen, prüfen wir den Internetauftritt zu einem Festpreis-Angebot nach Wahrnehmbarkeit (alle Inhalte müssen für alle Sinne gut erfassbar sein, z.B. durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos), Bedienbarkeit (alle Funktionen müssen vollständig über Tastatur oder andere Hilfsmittel nutzbar sein), Verständlichkeit (Inhalte und Bedienung sollten klar und einfach verständlich sein, ohne Missverständnisse zu erzeugen) sowie Robustheit (Inhalte und Funktionen müssen technisch zuverlässig mit verschiedensten Endgeräten und Hilfstechnologien funktionieren) und erstellen einen Maßnahmenkatalog. (Beispiel unsere Checkliste und Prüfungs-Protokoll: BFSG Checkliste)
- Die erforderlichen Maßnahmen können Sie selbst vornehmen oder durch Ihre betreuende Agentur oder Webmaster vornehmen lassen. Sie können uns auch gerne mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
- Nach Umsetzung der Maßnahmen kann unser spezialisierter Rechtsanwalt die Website rechtssicher verbindlich “abnehmen”.
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