Datenschutz und Google Analytics

Google Analytics kann ohne datenschutzrechtliche Beanstandung ab sofort eingesetzt werden

Analysetools gehören zum Selbstverständnis von Website-Betreibern, um messen zu können, wie viele Besucher woher kommen und – ganz entscheidend – auf den Seiten machen, um Schwachstellen zu erkennen und die Seiten für den Nutzer dadurch zu optimieren.

Das beliebteste und am einfachsten einsetzbare Tool ist das kostenfreie Google Analytics. Ein kleiner Code-Schnipsel in den Quelltext der Website reicht, um zu sehen, was auf den Seiten passiert. Datenschutzrechtlich diskussionswürdig ist allerdings, dass die Nutzerdaten auf den Servern von Google gespeichert werden. Der Einsatz von Google Analytics ging in Deutschland daher immer mit der Ungewissheit einher, ob es rechtlich konform ist.

Gestern kam das „Grüne Licht“ vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wonach der „beanstandungsfreie Betrieb von Google Analytics“ ab sofort möglich ist.

Voraussetzungen sind zu erfüllen!

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass für diesen beanstandungsfreien Betrieb einige Maßnahmen berücksichtig werden müssen. Die wichtigsten Punkte:

  1. Der Websitebetreiber muss erwähnen, dass Google Analytics auf seinen Seiten eingesetzt wird (das sollte bereits grundsätzlich der Fall sein).
  2. Anpassung des Trackingcodes per IP-Maske, damit nicht die vollständige IP Adresse von Besuchern gespeichert wird.
  3. Sofern das deutsche Datenschutzrecht auf die Verwendung von Google Analytics anwendbar ist (also per se bei allen DE-Domains und in Deutschland gehostete Seiten), soll ein schriftlicher Vertrag (!) mit Google geschlossen werden, den Sie hier als PDF-Dokument laden können:  Google Vereinbarung

Für Websitenbetreiber mit Sitz in Hamburg, die Google Analytics einsetzen, gilt sogar, dass bisher gesammelte Daten gelöscht werden müssen, da diese „unrechtmäßig erhoben wurden“!
Das geht technisch wiederum nur, wenn das vorhandene Analytics Konto bei Google geschlossen und ein komplett neues eröffnet wird!

Inwieweit diese Regelung Websitebetreiber in ganz Deutschland betrifft oder betreffen wird, können wir nicht sagen. Wir empfehlen aber die zuvor genannte Vorgehensweise oder ganz auf den Dienst von Google Analytics zu verzichten!

Wir beraten Sie gerne über den Einsatz alternativer Tracking-Tools, wie z.B. Piwik.